Zinshausverwaltung
n unserer Eigenschaft als Verwalter von Zinshäusern (Miethäusern) übernehmen wir die Betreuung und Bewirtschaftung als Full-Service-Leistungspaket. In diesem Zusammenhang kümmern wir uns um sämtliche Angelegenheiten rund um Ihre Immobilie.

Zu unseren Aufgaben zählt:

  • das Inkasso der Miete und der Nebenkosten (monatlich)
  • die Abrechnung der Mietnebenkosten mit den Mietern (jährlich) 
  • die Erhaltung und Wartung der Mietsache (inklusive Gebäudekörper) durch Veranlassung von Reparaturen, laufende Kontrollen, Veranlassung von Handwerkereinsätzen, Abnahme der Reparaturarbeiten, Veranlassung der Erneuerungen von Gegenständen, die der Abnutzung unterliegen wie Elektrogeräte, Armaturen, Teppich, Türen, Beschläge, WC, Bad, etc. (Wobei kostenverursachende Maßnahmen immer nur nach vorheriger Absprache mit dem Eigentümer eingeleitet werden.) 
  • die Betreuung der baulichen Substanz wie Putzflächen, Türen, Beseitigungen von diesbezüglichen Mängeln, Durchfeuchtungsschäden etc. 
  • die Betreuung der Mieter, „Abwickeln“ von Beschwerden, Beseitigen von Störungen und von Streitigkeiten der Mieter untereinander, Ausräumen der Probleme, Haustierhaltung, Abmahnverkehr zur sachgerechten Nutzung etc. 
  • das Durchsetzen von Kündigungen, Vollstreckungen, Zwangsräumungen, Rücknahme der Mieteinheit, Protokollieren der Schäden, Beauftragung und Organisation der Einsätze von Handwerkern zur Beseitigung von Schäden oder Abnahme von Eigenleistungen, Erläuterungen gegenüber den Nutzern bezüglich der Erforderlichkeit einzelner Maßnahmen etc. 
  • das Organisieren von Vermietungseinsätzen wie Annoncierung, Begehungen der Mieteinheit mit Mietinteressenten, Abschluß der Mietverträge, Übergabe der Mieteinheit zur Anmietung, Erläutern und Durchsetzen der Einhaltung der Hausordnung, Rücknahme der Mieteinheit bei Mietende, Verfolgen der Mietanpassung, Durchsetzen von Mieterhöhungsvorschlägen bzw. Mieterhöhungsbegehren. 
  • das Führen der Gerichts-Prozesse durch Engagieren und Einweisen der Anwälte und Abgabe von Erklärungen und Erläuterungen (immer nur nach vorheriger Absprache mit dem Eigentümer). 
  • das Gewähren von Belegeinsicht in die Mietnebenkostenabrechnung sowie die Auseinandersetzung mit Mietervereinen, Anwälten usw.
     
Für Sie übernehmen wir außerdem, dass ...

  • Lasten- und Kostenbeiträge angefordert, in Empfang genommen und abgeführt werden; alle Zahlungen und Leistungen bewirkt und entgegengenommen werden, die mit der laufenden Verwaltung des Eigentums zusammenhängen; die Maßnahmen getroffen werden, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind; die Hauseigentümer gerichtlich und außergerichtlich in Angelegenheiten der laufenden Verwaltung vertreten werden sowie Ansprüche hieraus gerichtlich und außergerichtlich geltend gemacht werden;
  • über die Art und Weise der Nutzung der gemeinschaftlichen Gebäudeteile (Trockenraum, Abstellräume, Aufzugsanlage usw.) sowie der Hof- und Gartenbenutzung gewacht wird. 
  • Über die Einnahmen und Ausgaben erhalten Sie in einem von Ihnen festgelegten Turnus eine Abrechnung. Mietausschüttungen können individuell erfolgen.
     
Wohnsitz Hausverwaltung, 48163 Münster (Westf.)  

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